Führerschein
Klassen
Krafträder
Mofa (ab 15 Jahren)
Einsitzigen Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
AM (ab 15 Jahren)
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchst- geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
A1 (ab 16 Jahren)
Krafträder mit einem Hubraum von
nicht mehr als 125 ccm und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis
0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
A2 (ab 18 Jahren)
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
A (ab 20 Jahren)
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge ab 20 Jahren bei Vorbesitz von A2. Ohne Vorbesitz ab 24 Jahren.
Als Fahranfänger wirst du bei uns Schritt für Schritt sicher durch die Ausbildung geführt. In den Krafträderklassen lernst du nicht nur das Fahren, sondern auch den sicheren Umgang mit deinem Motorrad oder Roller. Unsere erfahrenen Fahrlehrer begleiten dich bis zur Prüfung.

PKW
B - Auto (ab 17 Jahren)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
B197 - Automatik-Auto
Mit B197 darfst du Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe fahren. Mindestens zehn Fahrstunden müssen mit einem Schaltwagen absolviert werden.
B96 - Auto mit kleinem Anhänger
Fahrzeugkombinationen von 3,5-4,25 t zulässige Gesamtmasse.
BE - Auto mit Anhänger (ab 17 Jahren)
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
B196 - Krafträder mit Autoführerschein (ab 24 Jahren)
Krafträder der Klasse A1 mit Autoführerschein der Klasse B fahren
In den Klassen B und BE wirst du von uns sicher und gezielt auf das Fahren mit Auto und Anhänger vorbereitet. Wir bringen dir alles bei, was du für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr wissen musst. Unsere erfahrenen Fahrlehrer begleiten dich Schritt für Schritt bis zur Prüfung.

Führerschein ab 17 Jahren
Auflagen und Bedingungen für Begleitendes Fahren:
Bis zum 18 Geburtstag darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren!
Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber
- vor Antritt einer Fahrt und
- während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen
ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Fahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Die begleitende Person
- muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- muss mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
- darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.
Gebühren bei der Führerscheinbehörde
Antragsgebühren für Klasse B, AM, A1, A2, A: 44,70 €
Antragsgebühren für BF17: 55,70 €
Zusatzgebühren
BF17: + 8,40 € für jede Begleitperson, wenn der Führerschein im LDK ausgestellt ist oder +13,25 € für jede Begleitperson, wenn der Führerschein nicht im LDK ausgestellt ist
B197: Für die Klasse B197 fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 28,60 € an
B197 im Rahmen von BF 17: Bei der Beantragung von B197 im Rahmen von BF17 fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 38,60 € an.
Führerscheinklasse AM: Wird die Führerscheinklasse AM mit 15 Jahren, anstatt mit 16 Jahren beantragt, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 28,60 € an.
Schlüsselzahl B 196
Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Leichtkrafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter führen.
Voraussetzung:
- Mind. 5 Jahre Besitz des Führerscheins Klasse B
- Mindestalter: 25 Jahre
- Theoriestunden: mind. 4 Stunden zu jeweils 90 Minuten
- Praxisstunden: mind. 5 Stunden a 90 Minuten
Es müssen keine Theorie- und Praxisprüfungen absolviert werden. Hier handelt es ausschließlich um einer Erweiterung des Führerscheins der Klasse B.